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Anrechnungen von Leistungen für das Erweiterungsfach "Deutsch als Fremdsprache"
Für das Erweiterungsfach 'Deutsch als Fremdsprache' können Studien- und Prüfungsleistungen von Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium angerechnet werden. Hierfür kann die AG 'Deutsch als Fremdsprache' eine fachliche Empfehlung geben. Die juristische Anerkennung erfolgt dann durch die Lehrkräfteakademie.
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Erweiterungsfach DaF (Studienbeginn ab WS 23/24):
Anrechnung von Basismodulen aus dem Fach Deutsch sind weiterhin möglich und werden von Frau Wolanska vorgenommen.
Studierende von anderen Universitäten, die bereits DaF-/Deutsch-Kurse belegt haben, wenden sich bitte an Frau Teepker.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft die fachliche Anrechnung?
Für die Empfehlung der Anrechnung der Basismodule ist Frau Wolanska zuständig.
Bitte senden Sie ihr zunächst eine E-Mail mit folgenden Dokumenten:
- Formloser Antrag auf Anerkennungsempfehlung
- Notenspiegel/ToR
- Manuelle Auflistung der konkreten Lehrveranstaltungen, deren Anrechnung beantragt wird
Zur Besprechung der Anrechnung wenden Sie sich bitte für einen Sprechstundentermin per E-Mail an Frau Wolanska.
(wolanska@staff.uni-marburg.de)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfolgt die juristische Anrechnung?
Erweiterungsfach DaF (Studienbeginn ab WS 13/14): Vereinbaren Sie einen Termin mit der Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Marburg unter 06421-616-478 oder -479. Bringen Sie dann zu diesem Termin die Empfehlung zur Anrechnung der DaF-AG mit. Hier erfolgt die juristische Anrechnung. Die Noten der anerkannten Leistungen werden dann vom Zentralen Prüfungsbüro elektronisch erfasst. Den Weg der Anrechnung veranschaulicht die PDF-Datei "Handzettel Ablauf Anrechnungen Lehramt an Gymnasien".