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Incoming Erasmus+ Staff Mobility (KA171)
Informationen für Mitarbeitende der Universität Marburg
Immer häufiger werden Mitarbeitende und Lehrende der Universität Marburg von internationalen Partnern kontaktiert und um Einladungsschreiben für Erasmus+ Staff Mobilities (KA171) gebeten. Diese Seite soll Ihnen einen kurzen Überblick über den Hintergrund solcher Anfragen geben und erläutern, wie Sie damit umgehen können.
Hintergrund: Was ist Erasmus+ KA171?
Im Rahmen von Erasmus+ KA171 werden Mobilitäten von Hochschulpersonal aus sogenannten Partnerländern (außerhalb der EU) gefördert.
Diese Aufenthalte können zu folgenden Zwecken stattfinden:
· Lehre (Teaching Mobility)
· Fort- und Weiterbildung / Job Shadowing (Training Mobility)
Die Förderung (Reise- und Aufenthaltskosten) erfolgt über das International Office der Universität Marburg, allerdings erst nach einer offiziellen Nominierung durch die Heimathochschule der betreffenden Person.
Warum werden Sie kontaktiert?
Internationale Partner oder einzelne Bewerber*innen können sich aus folgenden Gründen an Sie wenden:
· Die Bewerber*innen suchen eine fachlich passende Ansprechperson für ihren geplanten Aufenthalt.
· Die Bewerber*innen benötigen im Vorfeld eine inhaltliche Abstimmung.
· Die Bewerber*innen müssen ein Einladungsschreiben für ihre Bewerbung an der Heimathochschule einreichen.
Oft sind den Anfragenden die genauen Abläufe an der Universität Marburg nicht vollständig bekannt. Hier finden sie daher weitere Informationen zum Bewerbungsprozess für Incoming Staff.
Was wird von Ihnen erwartet?
Wenn Sie grundsätzlich Interesse an einer Zusammenarbeit haben, sind folgende Schritte üblich:
· Bitte prüfen Sie die Anfrage.
· Überlegen Sie, ob das fachliche Profil zur anfragenden Person passt und ob Sie Kapazitäten für eine Betreuung haben.
· Besprechen Sie gemeinsam grob den Zeitraum des Aufenthalts sowie das Ziel und die Inhalte (z. B. Lehre, Job Shadowing).
· Wenn Sie den Aufenthalt grundsätzlich unterstützen möchten, können Sie ein unverbindliches Einladungsschreiben ausstellen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten: den Namen der eingeladenen Person, den geplanten Zeitraum und das grobe Thema/Ziel des Aufenthalts.
Wichtig: Dieses Schreiben ist keine Zusage für ein Erasmus+ Stipendium, sondern dient lediglich der Bewerbung an der Heimathochschule.
Wie geht es danach weiter?
Nach dem Einladungsschreiben läuft der Prozess wie folgt:
· Die Person bewirbt sich an ihrer Heimathochschule.
· Bei erfolgreicher Auswahl wird sie offiziell an das International Office Marburg nominiert.
· Nach der Nominierung beginnt die formale Förderabwicklung über das International Office.
Sie als Kontaktperson werden in der Regel später noch einmal eingebunden, z. B. für
· die Unterzeichnung des Mobility Agreements (Inhalte des Aufenthalts) und
· die Bestätigung der tatsächlichen Aufenthaltsdauer (Letter of Confirmation).
Wichtige Hinweise
- Das International Office übernimmt keine Vermittlung von Kontakten – die erste Ansprache erfolgt immer direkt zwischen den Fachbereichen.
- Durch das Einladungsschreiben verpflichten Sie sich zur Betreuung der Person bei erfolgreicher Nominierung, daher sollte es nur ausgestellt werden, wenn grundsätzliches Interesse besteht.
- Die Organisation von Reise und Unterkunft erfolgt durch die Teilnehmenden selbst.
- Die finanzielle Förderung wird nicht von den Fachbereichen, sondern zentral über das International Office abgewickelt.
Bei Unsicherheiten oder Rückfragen können Sie sich jederzeit an das International Office über folgende E-Mail Adresse: erasmus@uni-marburg.de wenden.